Ulfe zu neuem Leben erwecken

Sontra - mehr als Mitte

Fließgewässer im Gebiet der Stadt Sontra wird im Rahmen des Programms „100 Wilde Bäche für Hessen“ renaturiert


Zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie soll die Ulfe im Auftrag der Stadt Sontra renaturiert werden. Im ersten Schritt wurde ein Planungsbüro beauftragt, um Vorschläge für die Renaturierung der Ulfe zu erarbeiten. Dafür werden Beteiligte voraussichtlich in der 43. KW die Ulfe besichtigen und die erforderlichen Grundlagen am Gewässer aufnehmen.

 

Ein wesentlicher Bestandteil eines nachhaltigen Gewässerschutzes ist die Wiederherstellung eines naturnahen Zustandes des Gewässers sowie deren Ufer und Auenbereiche. Besonders im Fokus steht dabei die barrierefreie Durchwanderbarkeit für alle Organismen in Bächen und Flüssen. Darüber hinaus sollen die Struktur und das Umfeld des Gewässers verbessert werden. 


Natürliche Bäche und Flüsse - Hintergrund


Gewässerrenaturierung ist eine Gemeinschaftsaufgabe und geht uns alle an. Die im Dezember 2000 in Kraft getretene EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) formuliert als eines ihrer Ziele die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes aller Oberflächengewässer. Die Stadt Sontra ist zur Unterhaltung der Ulfe und somit für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet. Der Zeitplan zur Umsetzung der WRRL und Erreichen der Planungsziele sieht für die gesamte EU, inkl. der Ausnutzung von Verlängerungszeiträumen, das Jahr 2027 vor.


Um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie voranzubringen, die Öffentlichkeit für das Thema Gewässerökologie und Gewässerschutz zu sensibilisieren und einen Beitrag zur Hessischen Biodiversitätsstrategie zu leisten wurde im Jahr 2019 das Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) initiiert. Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs hat sich die Stadt Sontra mit der Ulfe beworben und wurde für das Programm ausgewählt. Die anfallenden Kosten für die Renaturierung werden bis zu 95 % vom Land Hessen übernommen.


Durch die Teilnahme am Programm erhalten die Kommunen eine umfassende Unterstützung bei den Gewässerrenaturierungen. Dazu wird ihnen mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) ein Dienstleister an die Seite gestellt, der sie bei der Maßnahmenumsetzung von der Planungsphase bis zur Bauumsetzung begleitet und bei allen Aufgaben der Bauträgerschaft entlastet.


Weitere Informationen finden Sie auf  www.wildebaechehessen.de  
 

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Veröffentlichung

Sontra
Mo, 09. Oktober 2023

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