Pflegemaßnahmen (Rasenmähen) auf Öffentlichen Flächen durch den städt. Bauhof sowie Parken auf Grünstreifen bzw. Grünflächen in Sontra und den Stadtteilen
In den letzten Jahren wurde wiederholt festgestellt, dass einige Autofahrer ihre Fahrzeuge verkehrswidrig auf dem Grünstreifen parken.
Der städt. Bauhof muss in Sontra und allen Stadtteilen die Grünflächen mähen und sauber halten. Dazu zählt auch der Baum-und Strauchschnitt.
Oft werden diese Arbeiten durch parkende Autos verhindert bzw. erschwert. Straßenzüge mit Grünstreifen wie z.B: die Vimoutiersstraße, die Fuldaer Straße, die Jahnstraße u.a. in Sontra-Mitte sowie die Straße „Am Ehrenmal“ u.a. in Wichmannshausen dürfen nicht zugeparkt werden.
Parken auf dem Grünstreifen ist gemäß StVO verboten.
Die Verkehrsregeln untersagen in der Regel das Befahren der Grünstreifen, dass das Parken ebenfalls nicht erlaubt ist. Wer sein Fahrzeug dennoch dort abgestellt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 55 Euro rechnen.
Ist das Parken auf einer Wiese erlaubt?
Wird eine öffentliche Grünfläche zum Parken genutzt, stellt dies in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar. In diesem Fall greift meist allerdings nicht die StVO, sondern regionale Vorschriften zu Grünanlagen.