Museum_im_alten_Boyneburger_Schloss | zur StartseitePanoramablick Holstein | zur StartseiteMehr als Mitte | zur StartseitePumptrack Sontra | zur StartseiteMaibaum_Sontra | zur StartseitePanorama_Sontra_Innenstadt | zur StartseiteRuine_Boyneburg | zur StartseiteBaumwurzeln | zur StartseiteSegelflieger | zur StartseiteWirtschaft | zur Startseite
zurück   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Neuordnung Neubaugebiet Sontra: Werra-, Weser-, Brandenburger-, Danziger-, Mosel-, Main-, Rhein-, Oder-, Tambacher- und Dietharzer Straße Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich

Der Stadtverwaltung lagen zuletzt mehrere Beschwerden und verschiedenste Anfragen bezüglich der Verkehrsregeln im Neubaugebiet in Sontra vor. Nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und in enger Abstimmung mit der Polizei erfolgt daher nun die Ausweisung des Neubaugebietes komplett als verkehrsberuhigter Bereich. Ergänzt wird die Maßnahme mit der Montage von zusätzlichen Fahrbahnschwellen, um die Sicherheit weiter zu erhöhen.

 

Was ist ein verkehrsberuhigter Bereich?

 

Ein verkehrsberuhigter Bereich wird durch das Verkehrszeichen 325 der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet. Die mit Zeichen 325 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Ein verkehrsberuhigter Bereich zeichnet sich in seiner Gestaltung durch einen niveaugleichen Ausbau aus.

 

http://www.vzkat.de/2017/Teil04/325-1.gif

Zeichen 325.1 StVO, verkehrsberuhigter Bereich

 

Welche Verhaltensregeln bzw. Ge- oder Verbote gelten?

Grundsätzlich erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Daneben gelten in einem verkehrsberuhigten Bereich folgende Ge- oder Verbote, ohne dass es dafür zusätzlicher besonderer Verkehrszeichen bedarf:

 

  • Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
  • Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
  • Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Das Parken ist, sofern es die zur Verfügung stehende Fläche ermöglicht, auf den gepflasterten Flächen erlaubt.
  • Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der gepflasterten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
  • Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Innerhalb des Bereiches gilt grundsätzlich die Regel „rechts vor links“.
  • Bei der Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine „reguläre“ Straße muss anderen Verkehrsteilnehmern immer Vorfahrt gewährt werden.

 

Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die in den verkehrsberuhigten Bereichen geltenden Regelungen einzuhalten.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sontra
Mi, 22. Februar 2023

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Stadt Sontra

WappenMarktplatz 6
36205 Sontra

 

Tel:  05653 9777-0

Fax: 05653 9777-50

 

Schnellzugriff

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

26. 11. 2024 - Uhr

 

27. 11. 2024

 

27. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

Bekanntmachungen

Videos

Imagefilm "Nachhaltigkeit"

 

Imagefilm Sontra

 

Galerie

 

Infobroschüre


InKomZ

 

 

Dorfentwicklung

 

 


Stadtumbau in Hessen

 

Städtebauförderung

 


Lebendige Zentren

 

 

Frau-Holle-Land

 


KIP Sontra

 

 

 

iGVZ

 

 

 


Weitere

Projektpartner