Wirtschaft | zur StartseiteSegelflieger | zur StartseiteMuseum_im_alten_Boyneburger_Schloss | zur StartseiteRuine_Boyneburg | zur StartseitePanoramablick Holstein | zur StartseitePumptrack Sontra | zur StartseiteMaibaum_Sontra | zur StartseitePanorama_Sontra_Innenstadt | zur StartseiteMehr als Mitte | zur StartseiteBaumwurzeln | zur Startseite
zurück   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Regelungen zum Lärmschutz

Betrieb von Lärm erzeugenden Geräten und Maschinen im Freien

 

Grundregel

Jeder Anwohner sollte sich so verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen vermeidbar durch Lärm belästigt bzw. beeinträchtigt werden.

 

Nachbarschaftslärm:

Geräusche, die durch Tätigkeiten von Privatpersonen in der Nachbarschaft hervorgerufen werden und störend oder belästigend wirken, werden als Nachbarschaftslärm bezeichnet. Hierzu gehören beispielsweise laut eingestellte Fernseher, eine Party, Heimwerkerarbeiten in der Wohnung sowie im Garten oder auch der Betrieb von Fahrzeugen oder Rasenmäher auf privatem Gelände. Regelungen zum verhaltensbezogenen Nachbarschaftslärm sind in den Immissionsschutzgesetzen der Bundesländer, in Regelungen der Kommunen oder auch in Hausordnungen enthalten.

 

Nutzung Rasenmäher, Sägen und weitere diverse Geräte 

Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) dürfen zahlreiche für den Betrieb im Freien bestimmte Geräte und Maschinen in allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr nicht betrieben werden. 

 

Nutzung besonders laute Geräte 

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung legt zudem weitere zeitliche Beschränkungen für den Betrieb von besonders lauten Geräten fest, wie zum Beispiel für Laubbläser, Laubsammler, Motorsensen, Grastrimmer und Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor. Für diese Geräte gilt grundsätzlich auch ein Betriebsverbot in der Zeit von 7 Uhr bis 9 Uhr, 13 Uhr bis 15 Uhr und 17 Uhr bis 20 Uhr.

 

Ausnahmen

Elektronisch betriebene Geräte und Maschinen sind von den Ruhezeiten ausgenommen, wenn diese die zulässige Lautstärke nicht überschreiten.

Des Weiteren ist der Bauhof der Stadt Sontra zu allen Arbeiten mit Geräten und Maschinen von den vorgenannten Ruhezeiten und Beschränkungen der Geräte- und Maschienenlärmschutzverordnung befreit. 

 

 

Thomas Eckhardt

Bürgermeister 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sontra
Mo, 09. Oktober 2023

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Stadt Sontra

WappenMarktplatz 6
36205 Sontra

 

Tel:  05653 9777-0

Fax: 05653 9777-50

 

Schnellzugriff

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

26. 11. 2024 - Uhr

 

27. 11. 2024

 

27. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

Bekanntmachungen

Videos

Imagefilm "Nachhaltigkeit"

 

Imagefilm Sontra

 

Galerie

 

Infobroschüre


InKomZ

 

 

Dorfentwicklung

 

 


Stadtumbau in Hessen

 

Städtebauförderung

 


Lebendige Zentren

 

 

Frau-Holle-Land

 


KIP Sontra

 

 

 

iGVZ

 

 

 


Weitere

Projektpartner