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Illegale Abfallsammler sind unterwegs!

Aus aktuellem Anlass gibt die Stadt Sontra in Absprache mit dem Werra-Meißner-Kreis bekannt, dass es sich bei kürzlich aufgetauchten Wurfzetteln mit der Aufforderung Elektroaltgeräte und andere Abfälle bereitzustellen, um eine nicht genehmigte Sammlung handelt. Firmen, die Wurfzettel ohne eigene Adresse in die Briefkästen verteilen und darin zum Herausstellen verschiedener Abfallarten auffordern, handeln fast immer illegal. Bitte reagieren Sie nicht auf solche Wurfzettel, falls Sie welche vorfinden sollten! 

 

Abfälle dürfen nur von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gesammelt werden. Nur für bestimmte Abfallarten wie Altmetalle („Schrott“) oder Altkleider kann von Gewerbetreibenden eine Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums eingeholt werden. 

 

Elektroaltgeräte sind wertvoll und gefährlich zugleich! Wertvoll sind sie aufgrund der hohen Gehalte an verschiedenen hochwertigen Metallen. Es handelt sich um Rohstoffe wie Gold, Silber, Kobalt oder Kupfer und dies in hohen Konzentrationen. So enthält eine Gewichtstonne Elektroschrott aus Computern und Laptops rund 70 Kilogramm Kupfer, 140 Gramm Silber und 30 Gramm Gold. 

 

Illegale Sammler bereichern sich meist nur an den wertvollen Teilen also den elektronischen Bauteilen. Die ausgeschlachteten Altgeräte werden dann häufig auf Parkplätzen, Wirtschaftswegen oder im Wald zurückgelassen. Dort muss der Abfall sodann wieder eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden. 

 

Elektroaltgeräte enthalten aber auch gefährliche Inhaltsstoffe. Beispielsweise kommt es durch hochenergetische Lithium-Akkus immer wieder zu Bränden oder Explosionen. Weitere gefährliche Bauteile in Elektroaltgeräten sind beispielsweise quecksilberhaltige Bauteile wie Schalter oder Lampen beispielsweise für die Hintergrundbeleuchtung von TV-Geräten, Kunststoffe mit bromierten Flammschutzmitteln und asbesthaltige Bauteile in Haushaltskleingeräten (Toaster, Fön, Bügeleisen etc.). 

 

So entsorgt man Elektroaltgeräte richtig: 

 

  1. Noch funktionierende und auch defekte Kleingeräte können zu den beiden Gebrauchtwarenzentren in Witzenhausen, Zu den Weinbergen 2, (Tel.: 05542 999922) oder Eschwege, Eschenweg 1, (Tel.: 05651 9920833) gebracht werden. Die hier abgegebenen Geräte werden bei den Caldener Werkstätten, einer Einrichtung der Baunataler Diakonie, ordnungsgemäß demontiert und einer Verwertung zugeführt.
     

  2. Täglich auf dem Wertstoffhof der Abfallentsorgungsanlage „Am Breitenberg“ in Meißner- Weidenhausen, Am Breitenberg 1, zu den üblichen Öffnungszeiten abgeben (Tel.: 05657 919530). 
     

  3. Die Einwohner/innen der Stadt Sontra können zu den monatlich stattfindenden Annahmeterminen (siehe Abfallkalender der Stadt Sontra) beim städt. Bauhof der Stadt Sontra, Husarenpark 11, 36205 Sontra, die Elektro- und Elektronikgeräte abgeben. Die Annahme erfolgt an diesen Terminen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Außerhalb der festgesetzten Termine ist eine Annahme auf dem Bauhof nur nach vorheriger Terminabsprache telefonisch unter 05653 9739991 möglich.

 

Seit dem 01.07.2022 ist eine Abgabe beim Verkäufer möglich. 

 

Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, sind verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Gerätes, eines der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen. Bei kleinen Geräten bis zu 25 cm besteht eine Rücknahmepflicht unabhängig vom Neukauf. Die Annahme ist jedoch gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz auf maximal drei Geräte beschränkt. 

 

Für weitere Auskünfte steht Herr Renner vom Bauamt, Bereich Abfallentsorgung, telefonisch unter 05653 977720 oder per E-Mail: gerne zur Verfügung.

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Veröffentlichung

Sontra
Mo, 22. Juli 2024

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